Batterieverordnung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Akkus oder Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir verpflichtet, unsere Kunden gemäß der Batterieverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. Juli 2001 (BGBl. I S. 1486, geändert durch Gesetz vom 09. September 2001, BGBl. I S. 2331) auf Folgendes hinzuweisen:
- Batterien dürfen niemals in den Hausmüll entsorgt werden.
- Der Endverbraucher ist zur Rückgabe von gebrauchten Batterien gesetzlich verpflichtet.
- Der Endverbraucher kann die Batterien nach Gebrauch beim Verkäufer oder in der unmittelbaren Nähe (z.B. in Sammelstellen der Kommune oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
- Sie können durch uns erworbene Batterien mit ausreichender Frankierung per Post an unsere Firmenandresse zurücksenden.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
In Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes Cd, Hg oder Pb.
- Pb: Batterie enthält Blei
- Cd: Batterie enthält Cadmium
- Hg: Batterie enthält Quecksilber